Aktuelles
Aktuelles aus den Landeskirchen >>>
Aktuelles aus den Gemeinden >>>
Kolumne >>>
Buchtipps >>>
from... - die reformierte App
Newsletter
Wir auf Facebook
Mit ''großer Freude'' begrüßte Landesbischof Ulrich Fischer die Reformierten in Heidelberg
Für die, die nicht dabei waren: Ein paar Worte aus dem Gruß des badischen Landesbischofs - weil's so schön war.
[...]
Die badische Landeskirche ist froh, dass aus ihrem Bereich der „Heidelberger“ entstammt, der den weltweiten Protestantismus bereicherte, ja in vielen Teilen sogar prägte mit einem lebenszugewandten, optimistischen Glaubensstil. „Ein ... durchaus fröhliches Buch“ sei der „Heidelberger“, wie der ganz zu Beginn zitierte Heidelberger Pfarrer* 1963 meinte. Gleichzeitig sind wir denen dankbar, die die „Heidelberger“-Tradition in besonderer Weise gepflegt haben, den Freunden aus aller Welt und Ihnen, dem Reformierten Bund. Nach Ihrer Ordnung gehört die „Pflege“ des „Heidelbergers“ zu Ihren vornehmen Aufgaben. Für diese erwiesene Treue danke ich Ihnen in diesem Jubiläumsjahr - und ich danke Ihnen dafür, dass das Festhalten am „Heidelberger“ eben nicht bedeutet, sein eigenes konfessionelles Süppchen zu kochen, sondern sich seit 1945 ganz bewusst in den gemeinsamen Dienst der Evangelischen Kirche in Deutschland zu stellen. Die Reformierten sind „eine Konfession, die keine Konfession sein will“, so hat es Wilhelm Niesel auf den Punkt gebracht. So kann es nicht verwundern, dass trotz historisch auch festzustellenden seltenen Animositäten die Reformierten besonders unionsfreundlich gesinnt waren, was wir auch in der UEK zu schätzen wissen. Deshalb ist es mir eine große Freude, als Landesbischof der badischen und damit einer unierten Landeskirche Sie, die Teilnehmenden der Hauptversammlung des Reformierten Bundes, hier an der Geburtsstätte des „Heidelbergers“ begrüßen zu dürfen."
Ulrich Fischer, Landesbischof der Evangelischen Kirche in Baden
Zitat aus dem Grußwort vor der Hauptversammlung des Reformierten Bundes in Heidelberg am 7. Juni 2013
*Schoener, Heidelberger, 214.
bs, 8. Juni 2013